Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Hünkar Gürsoy
Augustastr. 22
47441 Moers
Datenkategorien, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Bei der reinen informatorischen Nutzung unserer Internetseite, verarbeiten wir lediglich die personenbezogenen Daten, welche Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dabei handelt es sich um Daten, die für unser Unternehmen technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Internetseite anzuzeigen und die Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten auf Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
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Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.
Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraum findet nicht statt.
Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Unser Unternehmen speichert Ihre Daten, solange es zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nötig ist bzw. solange sie für die jeweiligen Zwecke erforderlich sind.
SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Wagner Handwerk, Inhaber Hünkar Gürsoy mit der Adresse: Augustastr. 22 in 47441 Moers, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Holzarbeiten, Montage, Renovierung, Instandsetzung und Objektmanagement.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3. Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei umfangreicheren Aufträgen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangt werden.
5. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten
(1) Die Ausführung erfolgt zum vereinbarten Termin, sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt und notwendige Mitwirkungspflichten erbracht wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens 7 Tage nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht binnen 7 Tagen nach Fertigstellung Einwände erhebt.
10. Kündigung
(1) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Aufwendungen zu vergüten.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Es gelten die Regelungen der DSGVO.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Zusätzliche Schutzklauseln
13. Stundenverrechnungssätze und Mehraufwand
(1) Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, gelten die aktuellen Verrechnungssätze.
(2) Mehraufwand durch unvorhersehbare Umstände, Wartezeiten oder Planänderungen wird zusätzlich berechnet.
(3) Einsätze außerhalb der regulären Zeiten (Mo–Fr 08–17 Uhr) werden mit Zuschlag berechnet.
14. Pauschalierter Schadensersatz bei Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer 10 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen, sofern kein geringerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird.
15. Kostenvoranschläge und Planungskosten
(1) Für Besichtigungen, Aufmaß und Planungsleistungen kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 75 € netto erhoben werden, sofern keine Beauftragung erfolgt.
(2) Bei Auftragserteilung wird diese angerechnet.
16. Teilleistungen und Teilgewerke
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
(2) Wird ein Auftrag in Teilgewerken ausgeführt, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers ausschließlich auf die von ihm selbst ausgeführten Leistungen.
(3) Eine Abnahme ist auch für abgeschlossene Teilleistungen möglich und kann vom Auftragnehmer eingefordert werden.
17. Materialverfügbarkeit und Preisänderungen
(1) Bei Lieferengpässen ist der Auftragnehmer berechtigt, gleichwertige Materialien zu verwenden.
(2) Preisänderungen bei Materialien können nach Rücksprache an den Auftraggeber weitergegeben werden.
18. Nachunternehmer / Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeignete Nachunternehmer/Subunternehmer einzusetzen, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist.
19. Leistungsabgrenzung und Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftlich bestätigte Angebot oder die Auftragsbestätigung.
(2) Mündliche Nebenabreden oder Weisungen auf der Baustelle durch Dritte (z. B. Architekten, Bauleiter, Nachunternehmer) sind für den Auftragnehmer nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Leistungen außerhalb des schriftlich vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
20. Fremdmaterial / Fremdplanung
(1) Stellt der Auftraggeber Material oder Planungsleistungen zur Verfügung, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung für Funktionalität, Qualität oder Richtigkeit.
(2) Verzögerungen oder Mängel, die auf fehlerhafte Vorgaben oder geliefertes Fremdmaterial zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
(3) Mehraufwand durch Anpassung an Fremdplanung wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
21. Schnittstellen, Vor- und Nachunternehmen
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Mängel, die durch andere am Bau beteiligte Firmen (Vor- oder Nachunternehmen) verursacht werden.
(2) Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen bauseits eindeutig definiert und koordiniert werden.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Koordinationspflichten oder -haftung für andere Gewerke, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
22. Baukoordination, Maße und Planungsverantwortung
(1) Die Verantwortung für Gesamtplanung, Koordination der Gewerke und Maßangaben liegt beim Auftraggeber oder dem von ihm beauftragten Planungsbüro.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keine planerischen Leistungen oder bauleitende Tätigkeit, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
(3) Änderungen während der Ausführung sind schriftlich mitzuteilen; mündliche Anweisungen auf der Baustelle durch Dritte sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
23. Terminabsagen und -verschiebungen durch den Auftraggeber
(1) Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Ausführung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, 75 % des Auftragswertes (max. 500 € netto pro Einsatztag) als Ausfallentschädigung zu berechnen.
(2) Bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher kann die volle Auftragssumme verlangt werden, wenn bereits Personal oder Material gebunden wurde.
(3) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
24. Verjährung
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
25. Abwehrklausel
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.